AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bulut Gastro GmbH
I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen und Sälen des “Brauhaus Mattlerhof” der Firma Bulut Gastro GmbH, Wehofer Straße 42, 47169 Duisburg, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Banketten, öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen privater, öffentlich-rechtlicher und gewerblicher Art sowie für alle zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bulut Gastro GmbH.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Vitrinen, Standflächen oder Marktständen sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bulut Gastro GmbH, wobei § 540 Abs 1 Satz 2 BGB angewendet wird, soweit der Veranstalter nicht Verbraucher ist.
Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen der Bulut Gastro GmbH und dem Veranstalter nicht.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
Angebote der Bulut Gastro GmbH sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Veranstalter für die Bulut Gastro GmbH zustande; diese sind die Vertragspartner.
Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Bulut Gastro GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Bulut Gastro GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bulut Gastro GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Bulut Gastro GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Bulut Gastro GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Bulut Gastro GmbH auftreten, wird die Bulut Gastro GmbH bei Kenntnis oder der unverzüglichen Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, die Bulut Gastro GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Wird die Bulut Gastro GmbH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden.
Alle Ansprüche gegen die Bulut Gastro GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die Bulut Gastro GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von ihr zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Bulut Gastro GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen der Bulut Gastro GmbH an Dritte. Die GEMA-Anmeldung obliegt dem Veranstalter. Sollten der Bulut Gastro GmbH auf Grund einer Nichtanmeldung des Veranstalters bei der GEMA Kosten in irgendeiner Form entstehen, so sind diese vom Veranstalter zurückzuerstatten. Die Bulut Gastro GmbH als Betreiber des Brauhaus Mattlerhof ist berechtigt, alle Zahlungen des Veranstalters entgegenzunehmen.
Alle vereinbarten Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes behält sich die Bulut Gastro GmbH die Anpassung der Preise vor. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Bulut Gastro GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
Bei Vertragsunterzeichnung hat der Veranstalter an die Bulut Gastro GmbH eine vertraglich vereinbarte Anzahlung in bar, per EC-Kartenzahlung oder Überweisung zu leisten. Der Restbetrag ist vom Veranstalter 7 Tage vor der Veranstaltung in bar, per EC-Kartenzahlung oder Überweisung an die Bulut Gastro GmbH zu leisten.
Die Bulut Gastro GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Bulut Gastro GmbH aufrechnen oder mindern. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von zwei Wochen mit Ablehnungsdrohung kann die Bulut Gastro GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Bei Ablauf nach dem im Vertrag festgelegten Zeitraum der Getränke-Flat kann der Veranstalter für eine Aufwandspauschale pro Stunde in Höhe von 130,00 € diese verlängern. Für die weitere Bewirtung können die gereichten Getränke nach Verzehr abgerechnet werden. Der anfallende Betrag ist vom Veranstalter am Abend nach der Veranstaltung in bar oder per EC-Kartenzahlung an die Bulut Gastro GmbH zu leisten.
IV. Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)
Ein Rücktritt des Veranstalters vom mit der Bulut Gastro GmbH geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen.
Die geleistete Anzahlung wird in jedem Fall für schon geleistete Arbeiten wie Detailabsprachen, Angebotserstellung etc. einbehalten und wird nicht zurückerstattet. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtungen der Bulut Gastro GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen der Bulut Gastro GmbH und dem Veranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Veranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Bulut Gastro GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Bulut Gastro GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 2 vorliegt.
§ 3 Kaution und Stornierung
Kaution: Eine Kaution von 200,00 € ist zu hinterlegen und wird zurückerstattet, wenn die Räume in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.
Stornierung: Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Gebühren:
Bis zu 4 Monate vor dem Termin: 45 % des Gesamtumsatzes.
Später: 75 % des Gesamtumsatzes.
Bei All-Inclusive-Pauschale:
Bis zu 4 Monate vor dem Termin: 60 % des Gesamtumsatzes.
Danach: 85 % des Gesamtumsatzes.
Bitte beachten Sie, dass die geleistete Anzahlung in jedem Fall nicht zurückerstattet wird.
V. Rücktritt durch die Bulut Gastro GmbH
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Bulut Gastro GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage der Bulut Gastro GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Bulut Gastro GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Bulut Gastro GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise
falls höhere Gewalt, Pandemie oder andere von der Bulut Gastro GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
die Bulut Gastro GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Bulut Gastro GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Bulut Gastro GmbH zuzurechnen ist;
oder ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der Bulut Gastro GmbH entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz. Die Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bulut Gastro GmbH mitgeteilt werden.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Bulut Gastro GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. Für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist die Bulut Gastro GmbH berechtigt, die Leistung zu verweigern.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Zahl berechnet.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Bulut Gastro GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung gestellt, es sei denn, die Bulut Gastro GmbH trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen, Getränken und Dekoration
Das Mitbringen eigener Lebensmittel sowie Dekoration durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Haftung der Bulut Gastro GmbH für mitgebrachte Lebensmittel und Dekoration wird ausgeschlossen.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit die Bulut Gastro GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Bulut Gastro GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Bulut Gastro GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Bei Verwendung dieser Geräte gehen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Bulut Gastro GmbH zu Lasten des Veranstalters, soweit die Bulut Gastro GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Bulut Gastro GmbH pauschal erfassen und berechnen.
Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Bulut Gastro GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Bulut Gastro GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen der Bulut Gastro GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Störungen an der von der Bulut Gastro GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Bulut Gastro GmbH diese Störung nicht zu vertreten hat.
IX. Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber
Alleiniger Vertragspartner der Bulut Gastro GmbH ist der Veranstalter. Die Bulut Gastro GmbH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Die Bulut Gastro GmbH ist berechtigt, bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist die Bulut Gastro GmbH berechtigt, 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
X. Haftung des Veranstalters für Schäden
Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Die Bulut Gastro GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Ausstellungs- oder sonstige, auch persönlicher Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Die Bulut Gastro GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigungen keine Haftung, auch nicht für Vermögenschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bulut Gastro GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen bzw. es muss dafür ein entsprechendes Zertifikat unaufgefordert vorgelegt werden. Die Bulut Gastro GmbH ist außerdem berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Bulut Gastro GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Bulut Gastro GmbH abzustimmen. Für eingelagerte Dekoration, die seitens der Bulut Gastro GmbH für den Veranstalter eingelagert werden, haftet ausschließlich der Veranstalter.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die Bulut Gastro GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Bulut Gastro GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter der Bulut Gastro GmbH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist die Bulut Gastro GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens der Bulut Gastro GmbH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal 100,00 € zuzüglich Gebühren.
Durch Konfettikanonen o. ä. verursachte Schäden am Boden haftet ausschließlich der Veranstalter, das Abschießen solcher Kanonen bedarf der vorigen schriftlichen Genehmigung durch die Bulut Gastro GmbH.
Feuerwerke dürfen ausschließlich nur von ausgebildeten bzw. zertifizierten Pyrotechnikern gestattet und bedient werden. Die behördlichen Genehmigungen sind der Bulut Gastro GmbH spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Für Schäden jeglicher Art an Natur, umliegenden Gebäuden sowie an Personen und Tieren haftet ausschließlich der Veranstalter.
Es herrscht striktes Parkverbot auf Gehwegen des Revierparks Mattlerbusch. Entsprechend werden falsch parkende Autos kostenpflichtig abgeschleppt. Dem Veranstalter stehen ausreichend kostenlose Parkplätze im Revierpark Mattlerbusch (P1, P2, P3, P4 sowie vor dem Brauhaus Mattlerhof) zur Verfügung. Es ist strikt untersagt, auf Rettungswegen zu parken bzw. diese zu befahren. Sollten durch Gäste des Veranstalters Rettungswege unzugänglich gemacht werden, haftet hierfür ausschließlich der Veranstalter.
XI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz der Bulut Gastro GmbH, mithin Duisburg.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Schecks- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Bulut Gastro GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Duisburg.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages gemäß der Veranstaltungsabsprache akzeptiert der Veranstalter die obenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bulut Gastro GmbH. Diese sind Grundlage für die Ausrichtung der Veranstaltung.